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Das Urheberrecht besitzt auch im Internet seine Gültigkeit

Der Brockhaus erscheint in Zukunft nicht mehr als gedruckte Ausgabe, sondern nur noch im Internet. Und während früher bei der Recherche ganz automatisch Fakten zusammengefasst und neu formuliert wurden, wird heute die Stoffsammlung oft einfach durch Kopieren und Einfügen erledigt. Die Versuchung ist groß, bei der endgültigen Arbeit ganze Abschnitte im Original zu übernehmen und nicht mehr groß umzuschreiben. Legal ist das nicht, denn damit wird gegen das Urheberrecht, welches geistige und künstlerische Werke schützt, verstoßen!

Ob für ein Offline Projekt oder für die eigene Homepage, wer ganze Seiten, Absätze oder Bilder aus anderen Seiten übernimmt und als eigene Arbeit ausgibt, statt die bereffenden Stellen als Zitat zu kennzeichnen, begeht einen Rechtsbruch. Das Urheberrecht besitzt auch im Internet seine Gültigkeit, mag das digitale Kopieren noch so einfach sein. Das heißt, dass allein der Autor beziehungsweise Urheber bestimmt, was mit seinem Werk geschieht. Geschützt sind dabei nicht nur Bilder, Grafiken, Musik und Texte, sondern auch umfangreiche Linksammlungen.

Werden im Internet die Inhalte anderer kopiert, ist dem Täter, der gegen das Urheberrecht verstößt, äußerst leicht durch spezielle Dienste auf die Schliche zu kommen. Copyscape.com zum Beispiel ist ein solcher Dienst, der nach Plagiaten sucht. Hier kann in die kostenfreie Version eine Internetadresse eingegeben und überprüft werden, ob Inhalte aus dieser Seite auf anderen Seiten wortgleich auftauchen.

Auch Wikipedia Abschnitte sollten nicht einfach eins zu eins übernommen werden. Wer das freie Online-Lexikon, das von vielen Freiwilligen erstellt wird, als Quelle nutzt, sollte sich wenigstens die Mühe machen, Fakten zu überprüfen und Inhalte so umzuformulieren, dass eine eigene Leistung erbracht wird.

Wer selbst nicht in der Lage ist, einen einwandfreien Text zu verfassen, kann sich verschiedener Mittel bedienen, die nicht gegen das Urheberrecht verstoßen. Zum einen gibt es Dienste im Internet, die "Mustertexte" wissenschaftlicher Arbeiten gegen Bezahlung erstellen. Deren Verwendung verstößt dann zwar nicht gegen das Urheberrecht, wohl aber gegen eine Menge anderer Werte.

Texte für Projekte im Internet wie auch in anderen Medien liefern Texter. Dabei sollten sie in erster Linie darauf achten, dass diese unique content - einmalige Texte - anbieten und Ihnen keine Textlizenzen verkaufen. Wir warnen an dieser Stelle ausdrücklich vor Lizenztexten, die es auch bei einigen Textshops günstig zu erstehen gibt. Diese verstoßen zwar nicht gegen das Urheberrecht, doch sorgt der so genannte double content - doppelter Inhalt, da diese Texte genau gleich auch an andere verkauft werden - für einen Ausschluss von der Indexierung bei Suchmaschinen. Damit können Sie Ihren gesamten Internetauftritt ruinieren!

Für Bilder können Sie entweder mit der eigenen Digitalkamera losziehen oder sich verschiedener Fotoportale bedienen. Die Bandbreite reicht von professionellen Anbietern wie getty.com und ImagePoint.biz, bei denen Lizenzen für ein Bild sich je nach Verwendung von ein paar Euros auf viele hundert Euro summieren können, bis hin zu Tauschbörsen, wo Amateurfotografen sich gegenseitig kostenlos Ihre Aufnahmen zur Verfügung stellen. Wenn erkennbare Personen abgebildet werden, sollten Sie sich vergewissern, dass deren Persönlichkeitsrechte nicht verletzt werden.

Aber nicht nur Inhalte wie Fotos, Illustrationen und Texte unterliegen auch im Internet dem Urheberrecht. Auch der Aufbau und die Gestaltung einer Website sind geschützt. Übernehmen Sie also das Design und den Aufbau einer Seite, die Ihnen gut gefällt, ohne Zustimmung des Rechteinhabers, und ändern Sie nur die Inhalte, so begehen Sei auch einen Verstoß gegen das Urheberrecht.

Wer also nicht auf die kostenlosen und viel verwendeten Vorlagen für Homepages zurückgreifen will, muss für einen wirklich einzigartig gestalteten Internetauftritt einen Webdesigner zur Homepageerstellung beauftragen. Das ist zwar nicht umsonst, dafür aber völlig legal - und am Ende höchstwahrscheinlich weitaus günstiger als eine Abmahnung oder gar ein daraus resultierender Rechtsstreit.