Der Brockhaus erscheint in Zukunft nicht mehr als gedruckte
Ausgabe, sondern nur noch im Internet. Und während früher bei der Recherche
ganz automatisch Fakten zusammengefasst und neu formuliert wurden, wird heute
die Stoffsammlung oft einfach durch Kopieren und Einfügen erledigt. Die
Versuchung ist groß, bei der endgültigen Arbeit ganze Abschnitte im Original
zu übernehmen und nicht mehr groß umzuschreiben. Legal ist das nicht, denn
damit wird gegen das Urheberrecht, welches geistige und künstlerische Werke
schützt, verstoßen!
Ob für ein Offline Projekt oder für die eigene Homepage, wer ganze Seiten,
Absätze oder Bilder aus anderen Seiten übernimmt und als eigene Arbeit
ausgibt, statt die bereffenden Stellen als Zitat zu kennzeichnen, begeht einen
Rechtsbruch. Das Urheberrecht besitzt auch im Internet seine Gültigkeit, mag
das digitale Kopieren noch so einfach sein. Das heißt, dass allein der Autor
beziehungsweise Urheber bestimmt, was mit seinem Werk geschieht. Geschützt
sind dabei nicht nur Bilder, Grafiken, Musik und Texte, sondern auch
umfangreiche Linksammlungen.
Werden im Internet die Inhalte anderer kopiert, ist dem Täter, der gegen das
Urheberrecht verstößt, äußerst leicht durch spezielle Dienste auf die Schliche
zu kommen. Copyscape.com zum Beispiel ist ein solcher Dienst, der nach
Plagiaten sucht. Hier kann in die kostenfreie Version eine Internetadresse
eingegeben und überprüft werden, ob Inhalte aus dieser Seite auf anderen
Seiten wortgleich auftauchen.
Auch Wikipedia Abschnitte sollten nicht einfach eins zu eins übernommen
werden. Wer das freie Online-Lexikon, das von vielen Freiwilligen erstellt
wird, als Quelle nutzt, sollte sich wenigstens die Mühe machen, Fakten zu
überprüfen und Inhalte so umzuformulieren, dass eine eigene Leistung erbracht
wird.
Wer selbst nicht in der Lage ist, einen einwandfreien Text zu verfassen, kann
sich verschiedener Mittel bedienen, die nicht gegen das Urheberrecht
verstoßen. Zum einen gibt es Dienste im Internet, die "Mustertexte"
wissenschaftlicher Arbeiten gegen Bezahlung erstellen. Deren Verwendung
verstößt dann zwar nicht gegen das Urheberrecht, wohl aber gegen eine Menge
anderer Werte.
Texte für Projekte im Internet wie auch in anderen Medien liefern Texter.
Dabei sollten sie in erster Linie darauf achten, dass diese
unique content -
einmalige Texte - anbieten und Ihnen keine Textlizenzen verkaufen. Wir warnen
an dieser Stelle ausdrücklich vor Lizenztexten, die es auch bei einigen
Textshops günstig zu erstehen gibt. Diese verstoßen zwar nicht gegen das
Urheberrecht, doch sorgt der so genannte double content - doppelter Inhalt, da
diese Texte genau gleich auch an andere verkauft werden - für einen Ausschluss
von der Indexierung bei Suchmaschinen. Damit können Sie Ihren gesamten
Internetauftritt ruinieren!
Für Bilder können Sie entweder mit der eigenen Digitalkamera losziehen oder
sich verschiedener Fotoportale bedienen. Die Bandbreite reicht von
professionellen Anbietern wie getty.com und ImagePoint.biz, bei denen Lizenzen
für ein Bild sich je nach Verwendung von ein paar Euros auf viele hundert Euro
summieren können, bis hin zu Tauschbörsen, wo Amateurfotografen sich
gegenseitig kostenlos Ihre Aufnahmen zur Verfügung stellen. Wenn erkennbare
Personen abgebildet werden, sollten Sie sich vergewissern, dass deren
Persönlichkeitsrechte nicht verletzt werden.
Aber nicht nur Inhalte wie Fotos, Illustrationen und Texte unterliegen auch im
Internet dem Urheberrecht. Auch der Aufbau und die Gestaltung einer Website
sind geschützt. Übernehmen Sie also das Design und den Aufbau einer Seite, die
Ihnen gut gefällt, ohne Zustimmung des Rechteinhabers, und ändern Sie nur die
Inhalte, so begehen Sei auch einen Verstoß gegen das Urheberrecht.
Wer also nicht auf die kostenlosen und viel verwendeten Vorlagen für Homepages
zurückgreifen will, muss für einen wirklich einzigartig gestalteten
Internetauftritt einen Webdesigner zur
Homepageerstellung beauftragen. Das ist zwar nicht umsonst, dafür aber
völlig legal - und am Ende höchstwahrscheinlich weitaus günstiger als eine
Abmahnung oder gar ein daraus resultierender Rechtsstreit.


